Printworks ©2024
Printworks Berlin GmbH – kollektive Textildruckerei — Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich:
Alle Angebote, Bestellungen, Aufträge und Lieferungen erfolgen ausschließlich gemäß unserer AGB. Jegliche Abweichungen müssen von uns schriftlich bestätigt werden. Eventuell abweichenden Bestimmungen in den Geschäftsbedingungen unseres Auftraggebers wird hiermit widersprochen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist Berlin. Soweit die Parteien Kaufleute sind, ist Gerichtsstand ausschließlich Berlin. Andernfalls gelten die Bestimmungen der ZPO (Zivilprozessordnung).
Bestellmenge:
Alle Angebote, Bestellungen, Aufträge und Lieferungen erfolgen ausschließlich gemäß unserer AGB. Jegliche Abweichungen müssen von uns schriftlich bestätigt werden. Eventuell abweichenden Bestimmungen in den Geschäftsbedingungen unseres Auftraggebers wird hiermit widersprochen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist Berlin. Soweit die Parteien Kaufleute sind, ist Gerichtsstand ausschließlich Berlin. Andernfalls gelten die Bestimmungen der ZPO (Zivilprozessordnung).
Angebote:
Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge und Lieferzeit freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Rechtsverbindliche Auftragsannahme erfolgt erst durch unsere schriftliche Bestätigung. Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sind nicht bindend.
Muster:
Angeforderte Muster werden zum Einzelpreis zuzüglich Versandkosten berechnet. Nicht zurückgesandte kostenfreie Muster werden mit dem jeweiligen Einzelpreis zuzüglich Mindermengenzuschlag in Rechnung gestellt
Versand und Versandkosten:
Lieferungen erfolgen ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Der Versand erfolgt mit einem Frachtführer unserer Wahl. Versandkosten werden pauschal pro Karton berechnet. Damit sind alle Kosten für Verpackung, Lieferpapieren und bei Normalversand übliche Transport- und Zustellungskosten abgegolten. Ein vereinbarter Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Ware spätestens einen Kalendertag vor dem vereinbarten Tag des Eintreffens einem Frachtführer übergeben wurde. Soll oder muss die Lieferung zur Einhaltung des vereinbarten Liefertermins per Express, Kurier oder vergleichbaren Diensten erfolgen, gehen die hierfür anfallenden Kosten zusätzlich zu Lasten des Auftraggebers.
Lieferverzug:
Verspätete oder unterbliebene Lieferungen begründen in keinem Fall einen Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Können vereinbarte Lieferzeiten aufgrund höherer Gewalt, einer Betriebsstörung oder Lieferverzug unserer Textillieferanten nicht eingehalten werden so sind wir berechtigt die Lieferfrist um den Behinderungszeitraum zu verlängern oder wahlweise vom Vertrag zurückzutreten.
Lieferung:
Ist der Auftraggeber ein privater Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. In allen andern Fällen sechs Monate.
Beanstandungen:
Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen, bei versteckten Mängeln sofort nach Bekanntwerden an uns zu richten. Beanstandete Ware ist uns auf Verlangen zur Abholung am Ort der ursprünglichen Zustellung zur Verfügung zu stellen. Wurde die Ware bereits weitergeliefert oder an mehrere Empfänger verteilt, gehen eventuelle Kosten für das Zusammenführen der beanstandeten Ware nicht zu unseren Lasten. Im Falle berechtigter Beanstandung haben wir das Recht auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung oder Wandlung. Das Recht auf Schadenersatz wird beschränkt auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir veredelte Ware die nicht von uns selbst veredelt wurde, nicht als Reklamation zurücknehmen können. Der Käufer verpflichtet sich daher, die Ware vor dem Veredeln (Bedrucken, Besticken und Ähnliches) auf Übereinstimmung mit der bestellten Ware und etwaige Mängel zu untersuchen bzw. von seinem Veredelungsbetrieb untersuchen zu lassen.
Farbbezeichnungen und Größenangaben:
Die in unseren Publikationen (Katalog, Internet etc.) angegebenen Farbbezeichnungen und Größenangaben unterliegen keinen Normen. Rückschlüsse auf bestimmte Abmessungen oder Farbvorstellungen sind aufgrund dieser Angaben nicht möglich. Selbst innerhalb einer Marke können unterschiedliche Artikel (z.B. Poloshirt und T-Shirt) bei gleicher Größenangabe völlig unterschiedliche Abmessungen haben. Insbesondere bei sog. Slim-Fit/ Body-Fit-Shirts müssen die Größenläufe nicht mit den Unisex-Artikeln der gleichen Marke übereinstimmen. Ähnliches gilt für Damen- und HerrenT-Shirts des gleichen Herstellers. Es ist selbstverständlich, dass Damen T-Shirts anders geschnitten sind als die entsprechenden Herren T-Shirts obwohl die Größenangabe völlig identisch ist.
Dieselbe Farbbezeichnung kann bei unterschiedlichen Marken oder auch unterschiedlichen Artikeln einer Marke völlig anders aussehen. Leider lässt sich dieses Problem auch nicht durch die im Katalog abgedruckten Farbbalken lösen. Jeder abgedruckte Farbbalken im Katalog erscheint unter verschiedenen Lichtquellen anders und eine Textilfarbgebung zu 100% im Papierdruck darzustellen ist nahezu unmöglich.
Abweichungen in Größe und Farbe begründen deshalb in der Regel keine Mangelansprüche.
Eindringlich hingewiesen werden soll hier auch darauf, dass jeder Textilartikel aus Baumwolle bzw. Baumwoll- Polyestergemisch vor dem ersten Tragen gewaschen werden muss. Aufgrund der (völlig unbedenklichen und ungefährlichen) chemischen Rückstände bei Textilien kann es bei sofortigem ungewaschenen Tragen insbesondere unter UV-Einwirkung zu chemischen Reaktionen zwischen Körperschweiß und den Rückständen kommen. Die dadurch entstehenden Farbbeeinträchtigungen bleiben auch nach späteren Wäschen bestehen. Beanstandungen bzw. Reklamationen hierfür sind in der Regel ausgeschlossen.
Entwürfe, Zeichnungen, Technische Angaben, Muster etc.:
An Entwürfen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Sofern wir Gegenstände nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert haben, die der Besteller uns übergeben hat, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf Schutzrechte solche Gegenstände herzustellen oder zu liefern so sind wir nicht verpflichtet, die Rechtslage nachzuprüfen, aber berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten und des entgangenen Gewinns zu verlangen.
Der Besteller verpflichtet sich außerdem, uns unverzüglich von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die damit zusammenhängen. Für alle Schäden, die uns aus der Geltendmachung vom Schutzrecht durch Dritte entstehen, hat der Besteller uns schadlos zu halten. Technische Angaben (z.B. Maße, spezifische Gewichte, HKS- Pantone-Angaben) zu den Angeboten sind keine zugesicherten Eigenschaften sondern nur handelsübliche Bezeichnungen. Für ihre Einhaltung wird keine Gewähr übernommen. Wir behalten uns Abweichungen innerhalb der Toleranzen nach den DIN-Normen vor. Abweichungen von Mustern früherer Lieferungen werden vermieden, soweit technisch möglich. Unerhebliche Abweichungen in Qualität, Ausführung und Farbe gewähren keine Ansprüche. Erhebliche Abweichungen gewähren nur einen Anspruch auf Rücktritt oder Ersatzlieferung, nicht aber auf entgangenen Gewinn oder Schadensersatz irgendwelcher Art. Referenz- Muster mit Werbeaufdruck dürfen von unseren Abnehmern nicht als Fotovorlage für deren Kataloge oder Prospekte verwendet werden, weil die Gefahr besteht, das dadurch Rechte Dritter verletzt werden. Das gleiche gilt für die Überlassung von Lithographien aus unseren eigenen Katalog- und Prospektunterlagen. Schadenersatzansprüche bei eventuellen Verstößen müssen wir ausdrücklich ablehnen. Wird eine Werbung oder sonstige Beschriftung von Textilien gewünscht, so sind uns alle Informationen hierzu, schriftlich unter genauer Angabe der gewünschten Beschriftungsgröße hereinzureichen. Erhalten wir keine genaue Kennzeichnung, so bleiben uns die Textgestaltung, Schrifttyp und Stand der Werbung am Artikel überlassen. Werden Korrekturen verlangt, so haftet der Besteller selbst für evtl. übersehene Fehler. Entstehen Hör- oder Schreibfehler bei der Übermittlung von Bestellungen, Werbetexten etc. per Telefon oder Datenübertragung, so übernehmen wir keine Haftung. Es empfiehlt sich in solchen Fällen, dass der Besteller die übermittelten Angaben schriftlich bestätigt.
Textilprodukte:
Wir sind bestrebt, von Ihnen vorgelegte Farben und Raster so nah als möglich zu erreichen, müssen uns aber wie für die Bereiche des Textildruckes allgemein üblich, gewisse Toleranzen vorbehalten. Sollten Sie auf ein Andruckmuster verzichten, weisen wir nochmals ausdrücklich daraufhin, das jegliches Reklamationsrecht in Bezug auf Textrichtigkeit, Druckfarben und Druckelementen erlischt. Wir machen Sie darauf aufmerksam, das Abweichungen produkt- und produktionsbedingt in Verarbeitung, Ausführung und Material, sowie beim Druck in der Farbigkeit, beim Stand und im Ergebnis auftreten können. Des weiteren können Abweichungen in der Qualität wie das Durchschlagen des Textils im Druckbild oder Fasern im Druckbild auftreten. Diese Probleme sind produktionsbedingt und nicht auszuschließen. Reklamationen sind daher ausgeschlossen.
Achtung: Die am Textil angegebene Waschbeständigkeit von bis zu 90 Grad Celsius wird durch die Veredlung durch Bedrucken auf 40 Grad Celsius herabgesetzt. Durch die Veredelung der Artikel durch Aufdruck, Transfers oder anderer Verfahren wird die auf den Etiketten der Textilien angegebene Waschanleitung ungültig. Die auf den Artikeletiketten angegebenen Wasch- und Pflegeanleitungen beziehen sich ausschließlich auf neutrale, nicht veredelte Artikel. Zusätzlich ist zu beachten, das Textilien, die im Textildruck geltenden Verarbeitungen veredelt worden, nicht im Trockner getrocknet werden dürfen. Außerdem dürfen diese Textilien nur auf der nicht veredelten Seite gebügelt werden. Bis zu 3 % Ausschuß muss beim Textildruck gerechnet werden. Rechnungsabzug diesbezüglich nicht möglichVom Auftraggeber gemachte Vorlagen, Vorgaben und Datensätze etc. werden von uns nicht auf inhaltliche Richtigkeit, Zweckmäßigkeit oder ähnliches geprüft.
Das Bedrucken von vom Kunden angelieferten Textilien geschieht nur in Ausnahmefällen und unterliegt folgenden besonderen Bedingungen. Für vom Kunden angelieferte Textilien haften wir nicht. Die Eignung zum Bedrucken der uns zur Verfügung gestellten Textilien wird von uns nicht garantiert. Für von Kunden angelieferte Textilien wird keine Haftung übernommen hinsichtlich Beschädigungen und Verschmutzungen während der Lagerung und des Druckprozesses oder Verlust, sofern nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht. Angelieferte Textilien werden von uns nicht abgezählt und bestätigt. Die Materialien sind frei von für die beschädigungsfreie Anlieferung unnötigen Umverpackungen, Folien so bereitzustellen, so dass vor oder während der Verarbeitung keine unüblichen und unnötigen Kosten entstehen. Die Mehrkosten der Verarbeitung für falsch bzw. ungeeignet ge- oder verpackter Waren werden nach Aufwand berechnet. Maßgeblich für die Rechnungsstellung ist die vom Kunden angegebene Menge. Wird zwingend eine genaue Auflagenhöhe gefordert, muss der Anlieferung eine zusätzliche Anzahl an Textilien, besonders gekennzeichnet, beigelegt werden. Die Menge richtet sich nach der Auflagenhöhe. Der Kunde akzeptiert bei der Veredlung eine Ausschussquote von 5 % der angelieferten Ware.
Ein Musterdruck erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung. Die dafür enstehenden zusätzlichen Kosten trägt der Auftraggeber.
Mängelhaftung:
Beanstandungen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich gem. § 377 HGB, spätestens jedoch eine Woche nach Empfang der Ware durch eingeschriebenen Brief angezeigt werden. Insbesondere bei Teillieferung ist die Forderung unerlässlich, damit weitere Schäden vermieten werden können. Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen. Maßgebend für die Qualität der von uns ausgelieferten Waren sind die von uns angegebenen Werte, für die Ausführung der Ausfallmuster die zur Prüfung und Freigabe vorgelegt werden. Unerhebliche Abweichungen in der Qualität und Auslieferung der Ware behalten wir uns vor, wenn sie durch Rohstoffe oder aus technischen Gründen unvermeidlich sind. Ist die Reklamation begründet, kommen wir für die Fehler nach unserer Wahl durch Instandsetzung der Ware, Ersatzlieferung oder Gutschrift auf. Ansprüche auf Wandlung des Kaufes oder Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen. Ebenso sind Ansprüche auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund,ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden, insbesondere Personenschäden, Sachschäden und Betriebsstörungen. Für unsere Beratung wird keine Haftung übernommen. Sie befreit den Kunden nicht von der persönlichen Prüfungspflicht.
Zahlungsbedingungen:
Rechnungsdatum ist Tag der Lieferung. Übliche Zahlungsbedingung ist 8 Tage. Wir behalten uns vor eine Bonitätsprüfung über Schufa, Creditreform oder einer anderen Auskunftei vorzunehmen. Wir behalten uns das Recht vor, anstelle der üblichen Zahlungskonditionen nur per Vorkasse oder andere mit dem Kunden zu vereinbarenden Zahlungskonditionen zu liefern.
Zahlungsverzug:
Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von 5.- Euro pro Mahnung und Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. berechnet. Erfolgt auch nach Mahnung nicht innerhalb der darin gesetzten Frist die Bezahlung, werden alle offenen Rechnungen des Kunden sofort zur Zahlung fällig. Die Forderungen werden sodann an ein Inkassounternehmen zum Inkasso übergeben. Die hierdurch entstehenden weiteren Kosten gehen zu Lasten des zahlungspflichtigen Kunden.
Urheberrecht:
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte, Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen.
Geschäftsverkehr mit dem Ausland:
Die Durchführung des Vertrages unterliegt grundsätzlich deutschem Recht. Dies gilt auch für Auslandsgeschäfte. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.